Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der SwagFlow-Software
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Othmar Fetz, Werbeagentur FETZ, Kirchenstraße 16, 4615 Holzhausen, Österreich (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software "SwagFlow".
Kunde im Sinne dieser AGB ist der Veranstalter, Händler oder Aussteller, der SwagFlow mit einem eigenen Zugang für die Abwicklung von Werbeartikelmessen nutzt. Besucher nutzen die Software im Auftrag des jeweiligen Kunden und sind nicht direkte Vertragspartner des Anbieters.
§ 2 Leistungsbeschreibung
SwagFlow ist eine webbasierte Software (Software-as-a-Service) zur digitalen Abwicklung von Werbeartikelmessen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Messe-Konfiguration und Branding
- Verwaltung von Händlern, Ausstellern und Besuchern
- Digitale Einladung und Besucher-Registrierung
- Check-in/Check-out mit QR-Code und Badge-Druck
- Erfassung von Anfragen, Mustern und Katalogbestellungen
- Angebotserstellung und Versand
- Besuchsbericht für Besucher
- Reporting und Datenexport
- Native Apps für Check-in (macOS, Windows, iOS, Android) und Aussteller (iOS, Android)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Funktionserweiterungen und Verbesserungen werden ohne gesonderte Ankündigung bereitgestellt, sofern sie den bestehenden Leistungsumfang nicht einschränken.
§ 3 Vertragsschluss, Lizenzen und Laufzeit
Diese AGB bilden den Rahmenvertrag zwischen Anbieter und Kunde. Der Kunde akzeptiert sie vor der ersten Nutzung der Software elektronisch (z.B. durch Bestätigung im Onboarding bzw. beim Login).
Die Nutzung der Software erfolgt auf Basis event-bezogener Lizenzen. Jede Lizenz bezieht sich auf genau ein Event (eine Messe) und eine Rolle (Veranstalter oder Händler). Lizenzumfang, Preis und Gültigkeitszeitraum ergeben sich aus der jeweiligen Lizenz-Bestellung und werden zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden verbindlich festgelegt.
Eine Lizenz endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Event-Zeitraums. Es entsteht kein Dauerschuldverhältnis und keine automatische Verlängerung; eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich. Der Kunde entscheidet für jedes Event neu, ob er eine Lizenz erwirbt.
Storniert der Kunde eine bereits angenommene Lizenz vor Beginn des Event-Zeitraums, richten sich etwaige Rückerstattungen nach den in der Lizenz-Bestellung angegebenen Storno-Bedingungen.
Nach Ablauf einer Lizenz hat der Kunde das Recht, die dem jeweiligen Event zugeordneten Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format (CSV, JSON) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist können diese Daten gelöscht werden.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Die Software einschließlich aller Bestandteile (Quellcode, Design, Dokumentation) bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software.
Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, dekompilieren, weiterverkaufen oder Dritten zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich (z.B. Zugang für Aussteller und Besucher im Rahmen einer Messe).
§ 5 Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Als Zielwert (nicht als zugesicherte Eigenschaft) strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel an. Nicht in diese Berechnung fallen geplante Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt sowie Ausfälle von Drittanbietern (vgl. § 11).
Geplante Wartungsarbeiten erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der Messezeiten, in der Regel sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (MEZ). Wartungen mit voraussichtlich spürbarer Beeinträchtigung werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
Support ist per E-Mail erreichbar. Der Anbieter strebt – als Zielwerte an Werktagen (Mo–Fr) – folgende Reaktionszeiten an:
- Kritisch (Plattform nicht nutzbar, insbesondere an Messetagen): innerhalb von 4 Stunden
- Hoch (wesentliche Funktion erheblich gestört): innerhalb von 1 Werktag
- Normal (sonstige Anfragen): innerhalb von 3 Werktagen
Es handelt sich um angestrebte Reaktions-, nicht um Lösungszeiten.
Insbesondere an Messetagen wird der Anbieter alles Zumutbare unternehmen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen. Die nativen Check-in- und Aussteller-Apps sind offline-fähig und funktionieren auch bei Netzwerkausfällen.
§ 6 Preise und Zahlung
Die Preise für die Nutzung von SwagFlow werden individuell vereinbart. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum nächsten Vertragszeitraum anzupassen.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Kunde ist im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die über SwagFlow verarbeitet werden (insbesondere Besucher-, Aussteller- und Händlerdaten). Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden.
Vor Beginn der Datenverarbeitung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser regelt Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.
Der Anbieter speichert alle Daten in der EU und setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein, insbesondere Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und regelmäßige Backups.
Alle vom Kunden eingegebenen bzw. über die Plattform erfassten Daten (insbesondere Besucher- und Lead-Daten, Anfragen sowie hochgeladene Inhalte) bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran ausschließlich ein Verarbeitungsrecht zur Erfüllung dieses Vertrags. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, ein Verkauf oder eine Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der in der AVV benannten Unterauftragsverarbeiter) sowie ein Profiling dieser Daten finden nicht statt. Was nach Vertrags- bzw. Lizenzende mit den Daten geschieht (Export und Löschfrist), regelt § 3.
§ 8 Datensicherung
Der Anbieter sichert die Datenbank kontinuierlich. Angestrebt wird eine Wiederherstellung auf einen beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 7 Tage (Point-in-Time Recovery). Im Wiederherstellungsfall bemüht sich der Anbieter um eine zeitnahe Wiederherstellung nach bestem Bemühen (Best-Effort); eine bestimmte Wiederherstellungszeit wird nicht zugesichert.
Ungeachtet der Backup-Maßnahmen empfiehlt der Anbieter dem Kunden, wichtige Daten regelmäßig über die Export-Funktion der Software zu sichern.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber seinen Besuchern, Ausstellern und Händlern.
- Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt werden und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.
- Der Kunde darf die Software nur für den vereinbarten Zweck (Abwicklung von Werbeartikelmessen) nutzen.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung ist auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.
Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde seine Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung (§ 8) verletzt hat und der Schaden durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
Die Software wird unter Einsatz sorgfältig ausgewählter Drittanbieter (insbesondere Hosting- und Infrastruktur-Dienstleister wie Supabase und Vercel) betrieben. Für Ausfälle, Verzögerungen, Datenverluste oder sonstige Fehler dieser Drittanbieter haftet der Anbieter nur bei schuldhafter Verletzung eigener Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungspflichten und ausschließlich im Rahmen der vorstehenden Haftungsgrenzen.
Die Haftung für Datenverluste ist – außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch beide Parteien angefallen wäre.
Für Schäden aus vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Software haftet der Anbieter nur im Rahmen der vorstehenden Grenzen; ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau wird außerhalb des konkret gebuchten Event-Zeitraums nicht geschuldet (§ 5).
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Höhere Gewalt
Für Leistungsverzögerungen und Leistungsunmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, Ausfälle von Drittanbietern wie Cloud-Hosting-Providern) haftet der Anbieter nicht. Betroffene Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Beeinträchtigung.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 13 Sicherheitsvorfälle
Der Anbieter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (vgl. AVV und TOM). Wird dem Anbieter ein Sicherheitsvorfall bekannt, der personenbezogene Daten des Kunden betrifft (z.B. unbefugter Zugriff oder Datenabfluss), informiert er den Kunden unverzüglich nach Kenntnis und stellt die für dessen Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO erforderlichen Informationen bereit.
Die Parteien wirken bei der Aufklärung und Eindämmung von Sicherheitsvorfällen im zumutbaren Umfang zusammen. Der Kunde meldet ihm bekannt gewordene Vorfälle oder Verdachtsmomente (insbesondere kompromittierte Zugangsdaten) unverzüglich an den Anbieter.
Für Schäden aus Sicherheitsvorfällen, die durch Angriffe Dritter oder durch vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 10. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wels, Österreich, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Stand: Juni 2026 · Version 1.3